Gesetztliche Krankenkassen

Bei Störungen mit sogenanntem Krankheitswert übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für die ambulante Therapie. Das Mitbringen der Gesundheitskarte ist zum Ersttermin und immer zum Beginn eines Quartals erforderlich. Zum Erstgespräch dürfen Sie eigeninitiativ (Erstzugangsrecht) oder aber mit ärztlicher Überweisung kommen.

Private Krankenkassen

Die meisten Privatkassen übernehmen bei seelischen Störungen ebenfalls die Kosten für eine ambulante Therapie. Allerdings variieren Stundenumfang sowie die genauen Leistungen je nach Kasse. Deshalb sollten Sie das vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse abklären, welche Kosten und welcher Therapieumfang in Ihrem Tarif enthalten sind und welche Leistungen Ihre Krankenkasse Ihnen im Detail erstattet.

Selbstzahler

Manche Menschen möchten zum Beispiel aus persönlichen Gründen selbst die Therapiekosten übernehmen. Dann schließen wir zu Beginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag, der die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie festlegt. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).